Online-Services

Schulung/Unterweisung

Sifa

Maskotchen PEPI PEPCON GmbHPEPCON ist Ihr Partner bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Von TÜV SÜD zertifizierter Sicherheitsingenieur.

Unsere Leistungen für Sie:
Sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 2 („Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und beraten Sie in sicherheitstechnischen Fragen.

Als Grundlage der Beratungszeit dient die DGUV Vorschrift 2 und ermöglicht, je nach Betriebsgröße, eine Grund- und betriebsspezifische Betreuung. Alle Begehungen und Beratungen werden dokumentiert und dienen Ihrem Unternehmen als Nachweis bei Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen, nehmen an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen teil, erstellen Explosionsschutzdokumente, beraten Sie bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze oder Einführung neuer Arbeitsprozesse. Wir übernehmen alle Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen:

  • Gefährdungs- und Belastungsanalysen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Beratung und Durchführung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Auswahl und Erprobung von persönlicher Sicherheitsausrüstung
BetrSichV

PEPCON ist Ihr Partner für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen. Betreuung und Beratung durch einen erfahrenen und vom TÜV SÜD zertifizierten Sicherheitsingenieur!

Unsere Leistungen für Sie:
Die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen zum Paket-Fest-Preis.

Fragen Sie uns, wir erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot.

Erstellen einer strukturierten Betriebssicherheits-Dokumentation für Ihr Unternehmen zum Festpreis. Mit unserer Betriebssicherheits-Dokumentation sind Sie gegenüber Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft und im Schadensfall gegenüber Polizei und Staatsanwalt auf der sicheren Seite.

Gabelstapler - Führerschein

PEPCON GmbH GabelstaplerAusbildung zum Staplerfahrer nach den Richtlinien der Deutschen  Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 68 und  DGUV Grundsatz 308-001 vorgeschrieben für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand die schneller als 6 km/h sind. Leider passieren jedes Jahr über 10.000 Unfälle, davon 15 Tödliche, meist verursacht durch nicht ausgebildetes Personal.

Eignungsvoraussetzung des Fahrers:

  • mindestens 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • körperliche und geistige Untersuchung/G25 ( wenn vom Betrieb erforderlich )
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Thematischer Inhalt unserer Schulung

Voraussetzung zum Führen von Flurförderzeugen:

  • Was muss ein Gabelstaplerfahrer wissen
  • Gründe für die Ausbildung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Standsicherheit und Tragfähigkeit
  • Antriebsarten
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Umgang mit Last
  • Betrieb und Verkehr
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Unfallgeschehen
  • Testfragen
  • Vorschriften
  • Überblicke über weitere Vorschriften für alle, die es genauer wissen möchten
  • Theoretische PRÜFUNG
  • Praktische Übungen mit anschließender PRÜFUNGSFAHRT

Praktische Grundlagen der Ausbildung:

  • Die Technik des Flurförderzeuges mit Vorstellung verschiedener Typen
  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Betriebssicherheitsprüfung bei Elektro- und Verbrennungsmotor-Flurförderzeugen
  • Stapeln von Lasten, detaillierte Stapelvorgänge, z.B. Hochregale usw.
  • Be- und Entladen von Lkws
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Richtiges Abstellen/Verlassen des Flurförderzeuges
  • Betrieb und Verkehr – wie muss sich ein Staplerfahrer im Betrieb verhalten
  • Praktische Übungen/Parcours für die Prüfung

Dauer der Ausbildung:
1-Tages-Kompaktkurs nur für Fahrer mit Praxiserfahrung.

Abschluss:
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat und einen Fahrerausweis. Der Fahrausweis ist nicht unternehmens- oder herstellergebunden.

Der Absolvent darf nach erfolgreich bestandener Prüfung alle Fahrersitz- und Fahrerstandgeräte fahren. Der Unternehmer muss dem Fahrer jedoch einen schriftlichen Fahrauftrag für das eigene Unternehmen erteilen. Zudem ist der Fahrer jährlich zu unterweisen.

Hubarbeitsbühnen

PEPCON GmbH HubarbeitsbühneJährlich 400 – 500 schwere Arbeitsunfälle mit Hubarbeitsbühnen, davon 5 tödliche, belegen, wie wichtig es ist, dass die Bediener ihr Gerät sicher beherrschen.  Die BGG 966 Grundsatz für Bediener von Arbeitsbühnen vom April 2010 enthält jetzt erstmals verbindliche Ausbildungsregelungen.

Der BGG 966 konkretisiert die Vorschrift aus der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500), wonach der Arbeitgeber nur solche Personen mit dem Bedienen einer Hubarbeitsbühne beauftragen darf, die in ihrer Bedienung unterwiesen sind und ihre Befähigung dazu nachgewiesen haben (Kap. 2.10).

Eignungsvoraussetzung des Fahrers:

  • mindestens 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • körperliche und geistige Untersuchung/G25 ( wenn vom Betrieb erforderlich )
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Thematischer Inhalt unserer Schulung:

  • Voraussetzung zum führen von Hebebühnen
  • Was muss ein Hebebühnenfahrer wissen
  • Gründe für die Ausbildung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Standsicherheit und Tragfähigkeit
  • Antriebsarten
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Umgang mit Last
  • Betrieb und Verkehr
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Unfallgeschehen
  • Testfragen
  • Vorschriften
  • Überblicke über weitere Vorschriften für alle, die es genauer wissen möchten
  • Theoretische PRÜFUNG
  • Praktische Übungen mit anschließender PRÜFUNGSFAHRT

Praktische Grundlagen der Ausbildung:

  • Die Technik der Hubarbeitsbühne mit Vorstellung verschiedener Typen
  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Richtiges Abstellen/Verlassen
  • Betrieb und Verkehr – wie muss sich Bediener verhalten
  • Praktische Übungen/Parcours für die Prüfung

Dauer der Ausbildung:
1-2-Tages-Kompaktkurs nur für Fahrer mit Praxiserfahrung.

Abschluss:
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat und einen Bedienerausweis. Der Bedienerausweis ist nicht unternehmens- oder herstellergebunden.

Der Absolvent darf nach erfolgreich bestandener Prüfung alle Hubarbeitsbühnen nach eingehender Einweisung bedienen. Der Unternehmer muss dem Bediener jedoch einen schriftlichen Auftrag für das eigene Unternehmen erteilen. Der Bediener ist jährlich zu unterweisen.

 

 

 

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